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   BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 72.98   

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BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 72.98 (https://dejure.org/2000,32118)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2000 - 1 D 72.98 (https://dejure.org/2000,32118)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 1 D 72.98 (https://dejure.org/2000,32118)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.06.1998 - 1 D 102.97

    Vorsätzliche Verletzung der Pflichten eines Beamten zu uneigennützigem sowie zu

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 72.98
    Wer sich als Beamter über diese aus leicht erkennbarer Notwendigkeit begründete Pflicht zur Vertrauenswürdigkeit aus materiell-eigennützigen Gründen hinwegsetzt, beweist im Kernbereich seiner Pflichten ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit und Vertrauensunwürdigkeit, daß er grundsätzlich mit der einseitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses rechnen muß (stRspr, z.B. Urteil vom 24. Juni 1998 - BVerwG 1 D 102.97 - m.w.N.).

    Ein solches pflichtwidriges Verhalten führt wie der damit vergleichbare unmittelbare Zugriff auf dienstlich anvertrautes oder zugängliches Geld regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (vgl. z.B. Urteil vom 7. Juni 1994 - BVerwG 1 D 16.93 - Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 - Urteil vom 24. Juni 1998, a.a.O., jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 D 72.96

    Fortsetzung des Beamtenverhältnisses bei Zugriff auf amtlich anvertrautes Geld -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 72.98
    Es entspricht weiter ständiger Rechtsprechung des Senats, daß bei Kernpflichtverletzungen der hier in Frage stehenden Art weder eine lange, bisher unbeanstandete Dienstzeit noch gute dienstliche Beurteilungen dazu führen können, daß von der Verhängung der Höchstmaßnahme abgesehen wird (vgl. z.B. Urteil vom 25. Juni 1997 - BVerwG 1 D 72.96 - m.w.N.).
  • BVerfG, 21.12.1988 - 2 BvR 1522/88
    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 72.98
    Eine für den Beamten dadurch entstehende Härte ist schon deshalb nicht unverhältnismäßig oder unvereinbar mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise, weil sie im Risikobereich des für sein Handeln verantwortlichen Beamten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem bestimmten Verhalten seine berufliche Existenz aufs Spiel setzt (vgl. BVerfG , Beschluß vom 21. Dezember 1988 - 2 BvR 1522/88 -).
  • BVerwG, 04.03.1998 - 1 D 52.96

    Dienstvergehen eines Ruhestandsbeamten in Gestalt einer Veruntreuung von Geldern

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 72.98
    Die bloße Möglichkeit, daß das Geschehen auch anders gewesen sein könnte, reicht für einen Lösungsbeschluß nicht aus (stRspr, z.B. Urteil vom 4. März 1998 - BVerwG 1 D 52.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 D 51.96
    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 72.98
    Ein solches pflichtwidriges Verhalten führt wie der damit vergleichbare unmittelbare Zugriff auf dienstlich anvertrautes oder zugängliches Geld regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (vgl. z.B. Urteil vom 7. Juni 1994 - BVerwG 1 D 16.93 - Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 - Urteil vom 24. Juni 1998, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 01.09.1999 - 1 D 26.98

    Verspätete Abrechnung eingezogener Nachnahmebeträge eines Postzustellers im

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 72.98
    Der Milderungsgrund des Handelns in einer unverschuldeten, ausweglosen wirtschaftlichen Notlage setzt voraus, daß der Beamte das Zugriffsdelikt begeht, um den notwendigen Lebensbedarf für sich (und seine Familie) zu sichern (stRspr, z.B. Urteil vom 1. September 1999 - BVerwG 1 D 26.98 - m.w.N.).
  • BVerwG, 07.06.1994 - 1 D 16.93

    Verfälschen von Postanweisungen und Auszahlung des Unterschiedsbetrags an sich

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2000 - 1 D 72.98
    Ein solches pflichtwidriges Verhalten führt wie der damit vergleichbare unmittelbare Zugriff auf dienstlich anvertrautes oder zugängliches Geld regelmäßig zur Entfernung aus dem Dienst (vgl. z.B. Urteil vom 7. Juni 1994 - BVerwG 1 D 16.93 - Urteil vom 14. Mai 1997 - BVerwG 1 D 51.96 - Urteil vom 24. Juni 1998, a.a.O., jeweils m.w.N.).
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